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  • Gesetzesbeschluss: Ab 2025 sind Ladepunkte für öffentliche Parkplätze Pflicht.

    Gesetzesbeschluss: Ab 2025 sind Ladepunkte für öffentliche Parkplätze Pflicht.

    Ab dem 1. Januar 2025 gilt: Betreiber öffentlicher Parkplätze müssen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Den Gesetzesbeschluss können Sie unter: "§10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen" https://www.gesetze-im-interne... einsehen.

    Wir von der EM - green ENERGY unterstützen Sie bei der Planung, Installation und Wartung moderner Ladelösungen. Gemeinsam machen wir Ihre Parkflächen fit für die Zukunft.

  • Förderung für den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur - Antragstellung noch bis 04.07.2025 möglich

    Wer kann die Förderung beantragen?

    • sämtliche natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen, wie auch sämtliche Unternehmensformen, werden gefördert

    Was wird gefördert?

    • Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnellladeinfrastruktur in Bayern
    • Bei Ladeorten mit ausschließlich Normalladepunkten (AC-Ladepunkte mit Typ2-Stecker): mindestens 4 bzw. maximal 20 Ladepunkte
    • Bei Ladeorten mit ausschließlich Schnellladepunkten (DC-Ladepunkte mit CCS-Stecker): mindestens 1 bzw. maximal 2 Ladepunkte
    • Bei Ladeorten mit beiden Ladepunktarten (AC- und DC) müssen Obergrenzen ebenfalls eingehalten werden
    • Einhaltung der aktuellen AFIR (gültig ab 13.04.2024)
    • Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
    • Ladepunkte müssen mit 100 % Ökostrom versorgt werden

    Fördergegenstand:

    Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.

    Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.

    Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.

    Fördersatz für Ladepunkte:

    • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
    • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
    • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
    • Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt

    Fördersatz für Netzanschluss:

    • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
    • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
    • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort

    Erhöhung des Fördersatzes:

    Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann pro Antrag auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Zusatzkriterien aufgebaut werden:

    Fördersumme pro Antragsteller: Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.

    Voraussetzungen:

    • Öffentlich zugängliche Ladestation
    • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
    • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
    • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung

    Zugänglichkeit:

    Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.

    (Quelle: bayern innovativ)

    Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur.

    Kontakt

    Mehr Informationen unter:

    https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-2-0/

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