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Förderung für den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur - Antragstellung noch bis 04.07.2025 möglich
Wer kann die Förderung beantragen?
- sämtliche natürliche und juristische Personen, also Privatpersonen, wie auch sämtliche Unternehmensformen, werden gefördert
Was wird gefördert?
- Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnellladeinfrastruktur in Bayern
- Bei Ladeorten mit ausschließlich Normalladepunkten (AC-Ladepunkte mit Typ2-Stecker): mindestens 4 bzw. maximal 20 Ladepunkte
- Bei Ladeorten mit ausschließlich Schnellladepunkten (DC-Ladepunkte mit CCS-Stecker): mindestens 1 bzw. maximal 2 Ladepunkte
- Bei Ladeorten mit beiden Ladepunktarten (AC- und DC) müssen Obergrenzen ebenfalls eingehalten werden
- Einhaltung der aktuellen AFIR (gültig ab 13.04.2024)
- Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
- Ladepunkte müssen mit 100 % Ökostrom versorgt werden
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.
Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.
Fördersatz für Ladepunkte:
- Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
- Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt
Fördersatz für Netzanschluss:
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
- Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort
Erhöhung des Fördersatzes:
Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann pro Antrag auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Zusatzkriterien aufgebaut werden:
Fördersumme pro Antragsteller: Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen:
- Öffentlich zugängliche Ladestation
- Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
- Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
- Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung
Zugänglichkeit:
Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.
(Quelle: bayern innovativ)
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur.
Mehr Informationen unter:
https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-2-0/
Gesetzesbeschluss: Ab 2025 sind Ladepunkte für öffentliche Parkplätze Pflicht.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt: Betreiber öffentlicher Parkplätze müssen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Den Gesetzesbeschluss können Sie unter: "§10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen" https://www.gesetze-im-interne... einsehen.
Wir von der EM - green ENERGY unterstützen Sie bei der Planung, Installation und Wartung moderner Ladelösungen. Gemeinsam machen wir Ihre Parkflächen fit für die Zukunft.