Bayern veröffentlicht neue Förderrichtlinie
29/03/2026
Bayern veröffentlicht neue Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ (BayMBl. 2025 Nr. 496)
Ziel der Richtlinie
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt den systematischen, flächendeckenden und nachfrageorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur im gesamten Freistaat. Ziele sind CO₂-Reduktion, weniger Schadstoff- und Lärmemissionen sowie ein breiter Zugang zur Elektromobilität.
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 & 44 BayHO
- EU-Verordnung 651/2014 (AGVO), Art. 36a
- Förderung auf Ausgabenbasis, kein Rechtsanspruch
Zweck der Förderung
Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in allen Anwendungsbereichen. Konkrete Fördersätze und technische Anforderungen folgen in separaten Förderaufrufen.
Begriffsdefinitionen
- Ladepunkt: Technische Vorrichtung mit mindestens 11 kW Nennleistung, die ein Fahrzeug gleichzeitig laden kann.
- Weitere Begriffe: Ladeeinrichtung, Ladeinfrastruktur, Betreiber, Standortkategorie, Netzanschluss
Zuwendungsempfänger
Förderfähig sind Kommunen, Unternehmen, Vereine, Institutionen, private Betreiber und Eigentümergemeinschaften.
Förderfähige Maßnahmen
- Aufbau neuer Ladepunkte
- Modernisierung bestehender Ladepunkte
- Netzanschlussmaßnahmen
- Bauliche Maßnahmen
- Intelligente Steuerungstechnik
- Umweltstandards
Übersicht der Fördersummen (vorbehaltlich der Förderaufrufe)
Die Richtlinie definiert keine festen Fördersätze. Die folgenden Werte basieren auf bisherigen bayerischen Programmen und dienen der Orientierung, bis der offizielle Förderaufruf veröffentlicht wird.
Förderfähige Kostenarten
- Ladepunkte (AC/DC)
- Netzanschluss & Tiefbau
- Intelligente Steuerung & IT
- Bauliche Maßnahmen
Erwartbare Förderhöhen
- AC-Ladepunkt (11–22 kW): 500–1.500 €
- DC-Ladepunkt (20–150 kW): 4.000–30.000 €
- Netzanschluss/Tiefbau: 40–60 % der Kosten
- Lastmanagement/IT: 500–5.000 €
- Modernisierung: 20–40 % der Kosten
Antragstellung
Die Richtlinie enthält kein Startdatum. Die Antragstellung beginnt erst mit Veröffentlichung der jeweiligen Förderaufrufe durch das Bayerische Wirtschaftsministerium.
Verfahren
- Antragstellung elektronisch
- Bewilligungsbehörde: StMWi oder beauftragte Stellen
- Auszahlung nach Verwendungsnachweis
Quelle: https://www.verkuendung-bayern...
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