Bayern veröffentlicht neue Förderrichtlinie

  • Carport Ladeinfrastruktur
    Carport Ladeinfrastruktur

29/03/2026

Bayern veröffentlicht neue Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ (BayMBl. 2025 Nr. 496)

Ziel der Richtlinie

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt den systematischen, flächendeckenden und nachfrageorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur im gesamten Freistaat. Ziele sind CO₂-Reduktion, weniger Schadstoff- und Lärmemissionen sowie ein breiter Zugang zur Elektromobilität.

Rechtsgrundlagen

- Art. 23 & 44 BayHO

- EU-Verordnung 651/2014 (AGVO), Art. 36a

- Förderung auf Ausgabenbasis, kein Rechtsanspruch

Zweck der Förderung

Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in allen Anwendungsbereichen. Konkrete Fördersätze und technische Anforderungen folgen in separaten Förderaufrufen.

Begriffsdefinitionen

- Ladepunkt: Technische Vorrichtung mit mindestens 11 kW Nennleistung, die ein Fahrzeug gleichzeitig laden kann.

- Weitere Begriffe: Ladeeinrichtung, Ladeinfrastruktur, Betreiber, Standortkategorie, Netzanschluss

Zuwendungsempfänger

Förderfähig sind Kommunen, Unternehmen, Vereine, Institutionen, private Betreiber und Eigentümergemeinschaften.

Förderfähige Maßnahmen

- Aufbau neuer Ladepunkte

- Modernisierung bestehender Ladepunkte

- Netzanschlussmaßnahmen

- Bauliche Maßnahmen

- Intelligente Steuerungstechnik

- Umweltstandards

Übersicht der Fördersummen (vorbehaltlich der Förderaufrufe)

Die Richtlinie definiert keine festen Fördersätze. Die folgenden Werte basieren auf bisherigen bayerischen Programmen und dienen der Orientierung, bis der offizielle Förderaufruf veröffentlicht wird.

Förderfähige Kostenarten

- Ladepunkte (AC/DC)

- Netzanschluss & Tiefbau

- Intelligente Steuerung & IT

- Bauliche Maßnahmen

Erwartbare Förderhöhen

- AC-Ladepunkt (11–22 kW): 500–1.500 €

- DC-Ladepunkt (20–150 kW): 4.000–30.000 €

- Netzanschluss/Tiefbau: 40–60 % der Kosten

- Lastmanagement/IT: 500–5.000 €

- Modernisierung: 20–40 % der Kosten

Antragstellung

Die Richtlinie enthält kein Startdatum. Die Antragstellung beginnt erst mit Veröffentlichung der jeweiligen Förderaufrufe durch das Bayerische Wirtschaftsministerium.

Verfahren

- Antragstellung elektronisch

- Bewilligungsbehörde: StMWi oder beauftragte Stellen

- Auszahlung nach Verwendungsnachweis

Quelle: https://www.verkuendung-bayern...


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