Bundesverkehrsministerium startet neues Förderprogramm – Anträge ab 15. April 2026 möglich
29/03/2026
Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Ziel des Programms
- Verbesserung des Ladeangebots an rund 9 Mio. Stellplätzen im Gebäudebestand
- Erleichterung des Umstiegs auf Elektromobilität für Bewohner von Mehrparteienhäusern
- Umsetzung einer zentralen Maßnahme des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030
Wer kann Förderung beantragen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften & große Immobilienunternehmen
Förderhöhe pro Stellplatz
- Vorverkabelung ohne Wallbox: 1.300 €
- Mit Wallbox: 1.500 €
- Bidirektionaler Ladepunkt: 2.000 €
Technische Anforderungen
- Max. 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt
- Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt
- Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
- Förderung erfolgt als Festbetrag
Fristen im Überblick
- WEG, KMU, private Vermieter: 10. November 2026
- Große Wohnungsunternehmen: 15. Oktober 2026
Quelle: https://www.bmv.de/SharedDocs/...
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